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1. Preise:
Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO (€) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %. Da die Produkte starken Preisschwankungen unterliegen können, ist immer der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung entscheidend.
2. Zahlungsweise:
SN-Media liefert ausschliesslich auf Vorkasse. Bezahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.
3. Rückgaberecht:
Alle bei SN-Media gekauften Artikel können Sie innerhalb von 14 Tagen an uns zurücksenden, sofern sich die Ware und deren Verpackung in ungebrauchtem/ungeöffnetem Zustand befindet. Überprüfen Sie dazu bitte umgehend nach Erhalt der Sendung die Vollzähligkeit der Artikel und die Richtigkeit der gelieferten Parameter. Unfreie Rücksendungen können nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit uns angenommen werden. Portokosten für rechtmässige und nach dem Fernabsatzgesetz zu behandelnde Rücksendungen mit einem Warenwert von bis zu 100,-€ sind vom Käufer zu tragen.
Ihre Rücksendung schicken Sie bitte an:
SN-Media
R. Stiehler
Fiedlerweg. 28
64287 Darmstadt
Es gelten die Regelungen des Fernabsatzgesetztes.
4. Produktabbildungen:
Die Produktabbildungen müssen nicht mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. SN-Media bemüht sich jedoch, die Abbildungen immer auf dem neuesten Stand zu halten.
5. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SN-Media, bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Der Kunde hat jede Adressenänderung dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Unterläßt er dies, gilt die zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Wohnungsermittlung trägt der Kunde.
6. Haftungsauschluss:
SN-Media haftet nicht für Schäden, die durch
- falsche Handhabung
- falsche Angaben bei der Bestellung
entstehen können.
SN-Media haftet nicht für fehlerhaft durch den Hersteller gelieferte Ware.
7. Geltungsbereich
Die Firma SN-Media erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn die Firma SN-Media hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn die Firma SN-Media in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistung an den Vertragspartner vorbehaltlos erbringt.
8. Vertragsschluss
Mit Zugang der von der Firma SN-Media vorgegebenen Antragsformulare unterbreitet der Vertragspartner gegenüber der Firma SN-Media ein Angebot auf Abschluss des Vertrages. Der Vertragspartner ist an sein Angebot für die Dauer von drei Wochen nach Eingang des Vertrages bei der Firma SN-Media gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Firma SN-Media die Annahme des Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder mit der Gewährung von Leistungen beginnt. Die Angestellten der Firma SN-Media sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen oder verwendeten Formblätter hinausgehen. Solche Änderungen sind nur dann bindend, wenn die Firma SN-Media diese schriftlich bestätigt hat. Sofern sich die Firma SN-Media zur Leistungserbringung Dritter bedient, kommt zwischen diesen und dem Vertragspartner kein Vertragsverhältnis zustande. Angebote der Firma SN-Media sind stets freibleibend. Die Firma SN-Media kann den Vertragsschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
9. Leistungsgegenstand
Die von der Firma SN-Media zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Hauptvertrag. Soweit die Firma SN-Media entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Vertragspartners oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht. Die Firma SN-Media ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern,
insbesondere zum Zwecke der Weiterentwicklung ihrer Produkte sowie zur notwendigen
Anpassung an technische Entwicklungen. Änderungen des Leistungsangebots sind stets
zulässig, soweit die Zweckerfüllung des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages
nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Weitergehende Leistungsänderungen wird die Firma SN-Media dem Vertragspartner rechtzeitig per E-Mail mitteilen. Eine
Benachrichtigung kann auch schriftlich erfolgen. Die Änderung des Leistungsgegenstands tritt in Kraft, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widerspricht. Die Firma SN-Media ist verpflichtet, in jedem einzelnen Fall der Leistungsänderung auf diesen Umstand gesondert hinzuweisen. Sofern der Vertragspartner fristgemäß Widerspruch einlegt, steht beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht gemäß § 5 Ziffer 3 zu.
10. Vergütung, Zahlungsverzug
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ergibt sich die vom Vertragspartner zu
leistende Vergütung aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste der Firma SN-Media. Der Vergütungsbetrag bezieht sich allein auf die von der Firma SN-Media erbrachten Leistungen und Produkte. Soweit die Nutzung der Leistungen und Produkte der Firma SN-Media zusätzliche Leistungen Dritter (z.B. Telekommunikationsdienstleister) erfordert, sind diese zusätzlich an den jeweiligen Anbieter zu zahlen (z.B. Telefongebühren). Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen und muss spätestens am 14. Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei erteilter Einzugsermächtigung muss für ausreichende Deckung gesorgt sein. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsansprüchen unterhalb von EUR 100,--, kann die Firma SN-Media verlangen, dass für jeweils ein Vierteljahr im voraus gezahlt wird. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsansprüchen unterhalb von EUR 25,--, kann die Firma SN-Media verlangen, dass für jeweils ein Jahr im voraus gezahlt wird, sofern die Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr beträgt. Bei Vertragsabschluß entgeltfrei angebotene Dienstleistungen können nach vorheriger Bekanntgabe kostenpflichtig gemacht werden. In diesem Fall steht dem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Firma SN-Media behält sich vor, im Falle der Steigerung der Kosten für technische Wartung oder der Zulieferkosten für Telekommunikations- oder Housing-Dienstleistungen Ihre Preise entsprechend anzupassen. Anstehende Preisänderungen wird die Firma SN-Media dem Vertragspartner rechtzeitig per E-Mail mitteilen. Eine Benachrichtigung kann auch schriftlich erfolgen. Die Preisänderung tritt 3 Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Mitteilung erfolgt, in Kraft, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich widerspricht. Die Firma SN-Media ist verpflichtet, in jedem einzelnen Fall der Preisänderung auf diesen Umstand gesondert hinzuweisen. Sofern der Vertragspartner fristgemäß Widerspruch einlegt, steht beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht gemäß § 5 Ziffer 3 zu. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist die Firma SN-Media zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz bzw. eines entsprechenden Nachfolgesatzes berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt hiervon unberührt. Ferner ist die Firma SN-Media im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, den Zugang zu den bereitgestellten Diensten auf Kosten des Vertragspartners zu sperren. Der Vertragspartner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Beanstandungen gegen die in Rechnung gestellten Preise oder Leistungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch acht Wochen nach Rechnungszugang schriftlich erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandung gilt als Genehmigung. Die Firma SN-Media wird auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners bei Beanstandung nach Fristablauf bleiben unberührt.
11. Vertragsabschluß, Laufzeit, Kündigung
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, schließen die Parteien Verträge für die Dauer von 3 Monaten. Die Verträge verlängern sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils 3 Monaten, wenn sie nicht von einer Vertragspartei schriftlich zu dem Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Das Recht jeder Vertragspartei, Verträge bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt durch die jeweils in den Verträgen vereinbarten Vertragslaufzeiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Firma SN-Media insbesondere in jedem der folgenden Fälle vor:
-
Der Vertragspartner befindet sich mit der geschuldeten Vergütung ganz oder teilweise
länger als zwei Monate in Verzug und wurde von der Firma SN-Media unter
Fristsetzung gemahnt und auf die mögliche Folge der Kündigung hingewiesen.
-
Der Vertragspartner ist zahlungsunfähig, oder über sein Vermögen ist ein
Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens abgelehnt worden.
-
Der Vertragspartner verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten im Sinne von § 6
und stellt diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die
Sperrung der Inhalte durch die Firma SN-Media nicht unverzüglich ab. In den
Fällen des § 6 Ziffern 1.3. bis 1.12. ist eine der Kündigung vorangehende Abmahnung
nicht erforderlich.
-
Widerspricht der Vertragspartner einer Leistungsänderung gemäß § 3 Ziffer 3 oder einer
Preisänderung gemäß § 4 Ziffer 4, ist jeder der beiden Vertragspartner berechtigt, den
Vertrag zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines
Kalendermonats.
12. Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Dienste der Firma SN-Media sachgerecht und nur in Übereinstimmung mit dem Recht und den einschlägigen Gesetzen sowie den allgemeinen Internet-Standards zu nutzen. Insbesondere sind dem Vertragspartner die folgenden Handlungen untersagt:
1.1. Verletzung fremder Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Datenbankrechte,
Markenrechte und Patentrechte;
1.2. Verstöße gegen berufsrechtliche Vorschriften, insbesondere Werbeverbote oder das
Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb;
1.3. Bereithalten oder Versenden von rechtswidrigen Inhalten oder Links auf solche Inhalte. Hierzu zählen insbesondere:
-
Inhalte, die zum Rassenhass aufstacheln oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Bevölkerungsteile auffordern (§ 130 StGB),
-
Darstellung von grausamen oder unmenschlichen Gewalttätigkeiten (§ 131 StGB),
-
Die Verbreitung jugendgefährdender Inhalte ohne hinreichende Sicherung gegen eine Kenntnisnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren (§ 184 I Nr. 1 StGB),
-
Die Verbreitung pornographischer Schriften, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 III StGB),
-
Inhalte beleidigenden, verleumderischen oder volksverhetzenden Charakters (§§ 185 ff StGB, § 130 StGB).
1.4. Eindringen in fremde EDV-Systeme oder Teile hiervon (Hacken) oder unerwünschtes
Abtasten oder Austesten von Diensten oder Systemen (Port-Scanning);
1.5. Zerstören, Beschädigen oder Behindern von EDV-Systemen Dritter, z.B. durch gezielte Überlastung derartiger Systeme oder die Verbreitung von Viren;
1.6. Unaufgefordertes Versenden von unerwünschten Daten in größeren Mengen und/oder an einen größeren Personenkreis (Spamming);
1.7. Zugreifen auf fremde EDV-Systeme oder Anlagen mit Hilfe unrechtmäßig erlangter Schlüssel oder Codes;
1.8. Behinderung des Zugangs anderer Teilnehmer zu den
1.9. Unberechtigte Nutzung nicht im Vertrag mit dem Vertragspartner vorgesehener Dienste;
1.10. Entschlüsselung der Passwörter anderer Teilnehmer der Dienste oder des Systemadministrators;
1.11. Unberechtigtes Lesen der E-Mails anderer Teilnehmer der Dienste;
1.12. Nutzung der Dienste zur vorsätzlichen Schädigung Dritter.
Die Firma SN-Media ist berechtigt, die Nutzung der Dienste vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung), und sämtliche Materialien und Daten, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, zu entfernen, falls ein hinreichender Verdacht auf einen Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen vorliegt. Ein solcher Verdacht ergibt sich insbesondere aus der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sowie aus der Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. Für den Fall der unrechtmäßigen Nutzung der Online-Dienste durch den Vertragspartner verpflichtet sich dieser, den weiteren Verstoß auf erstes Anfordern hin zu unterlassen, der Firma SN-Media den entstandenen und noch entstehenden Schaden (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten) zu ersetzen sowie die Firma SN-Media von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter freizuhalten und freizustellen, die durch den Verstoß verursacht wurden. Dies gilt insbesondere im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltenspflichten gemäß Ziffer 1.
13. Urheber- und Leistungsschutzrecht
Soweit bei der Firma SN-Media oder von ihr beauftragten Dritten im Rahmen der Leistungserbringung Urheber- oder sonstige Verwertungsrechte entstehen, gehen diese nicht auf den Vertragspartner über.
14. Nutzung durch Dritte
Soweit sich aus den Bedingungen des jeweils geschlossenen Vertrags nichts anderes ergibt, ist eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste durch Dritte nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die Firma SN-Media gestattet. Die Firma SN-Media kann die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen Entgelts abhängig machen. Die Verweigerung der Genehmigung berechtigt nicht zur Kündigung. Ist die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Vertragspartner diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Vertragspartner steht der Firma SN-Media für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte. Sofern der Vertragspartner autorisiert wurde, Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben, hat er sicherzustellen, dass diese Personen die Zugangsdaten nicht missbrauchen oder ihrerseits wiederum an unbefugte Dritte Personen weitergeben. Der Vertragspartner hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Vertragspartner weist nach, dass er die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat.
15. Leistungsstörungen
Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Firma SN-Media erkennbare Mängel, Schäden oder Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, nach Abgabe einer Störungsmeldung der Firma SN-Media die durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzten, wenn und soweit sich herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Vertragspartners vorlag. Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Vertragspartner berechtigt, die monatlichen Entgelte gemäß § 4 Ziffer 2 ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von SN-Media liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen, § 10.
16. Notwendige Betriebsunterbrechung
Die Firma SN-Media ist jederzeit ohne Vorankündigung berechtigt, den Zugang zu den Online-Diensten oder Teilen hiervon auch zeitweise zu unterbrechen, die Nutzung zu beschränken oder sonstige Maßnahmen zu treffen, sofern und soweit dies zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Online-Dienste erforderlich ist, insbesondere zum Zwecke der Beseitigung von auftretenden Störungen, der Durchführung verfahrensbedingter oder technischer Änderungen und/oder Verbesserungen.
17. Haftung
Die Firma SN-Media haftet im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn der Schaden durch die Firma SN-Media grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, ein Anspruch auf Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz besteht oder der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verzug oder von der Firma SN-Media zu vertretender Unmöglichkeit beruht. Die Haftung aus §§ 537, 538 BGB ist abgedungen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma SN-Media nur für solche Umstände, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Im Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gelten zusätzlich die Haftungsbeschränkungen dieser Verordnung.
18. Höhere Gewalt
Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Vertragspflichten aufgrund höherer Gewalt hat die Firma SN-Media nicht zu vertreten. Dies gilt auch dann, wenn der Umstand der höheren Gewalt bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Firma SN-Media eintritt. Im Falle höherer Gewalt die Firma SN-Media berechtigt, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Unter höhere Gewalt fallen solche Ereignisse, auf die, die Firma SN-Media keinen zumutbaren Einfluss ausüben kann, insbesondere Feuer, Überschwemmung, Explosionen, Unfälle, Krieg, Streik, Aussperrung, Embargos, Regierungsanweisungen, Anweisungen seitens Militär- bzw. Zivilbehörden, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom AG. Kann die Firma SN-Media aufgrund höherer Gewalt länger als zwei Monate ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so sind sowohl die Firma SN-Media als auch der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
19. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretungsverbot
Gegen die Ansprüche der Firma SN-Media kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Vertragspartner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird. Der Vertragspartner kann Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit der Firma SN-Media nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Firma SN-Media auf einen Dritten übertragen.
20. Inhalt des Onlineangebotes:
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